Duden - Das Stilwörterbuch
Urteil
das:1. Gerichtsentscheid: ein mildes, hartes, gerechtes Urteil; ein Urteil des höchsten Gerichts; das Urteil ist ergangen, ist unwiderruflich, ist noch nicht rechtskräftig, wird schriftlich zugestellt; das erstinstanzliche Urteil lautete auf Freispruch; das Urteil fällen, verkünden, begründen, bestätigen, annehmen, anfechten, aufheben, vollstrecken; über jmdn. das Urteil sprechen; die Verkündung des Urteils; gegen das Urteil Berufung einlegen;
Ü du hast dir selbst dein Urteil gesprochen.
2. Beurteilung: ein sachliches, [un]parteiisches, objektives, fachmännisches, vorschnelles, abgewogenes, vernichtendes, abfälliges Urteil; das Urteil eines Laien; ihr Urteil steht bereits fest; sich [über etw.] ein Urteil bilden; das Urteil eines Fachmannes einholen; kein Urteil abgeben; ich maße mir darüber kein Urteil an; auf jmds. Urteil viel, nichts geben; sich auf jmds. Urteil verlassen [können]; er enthielt sich eines Urteils; das bestärkt mich in meinem Urteil; zu einem anderen Urteil kommen.
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