Duden - Das Stilwörterbuch
unterstehen
1.a) untergeordnet sein: die Behörde untersteht dem Innenminister[ium]; die Armee unterstand dem Kommando der NATO;
b) unterliegen: ständiger Kontrolle, Aufsicht unterstehen; diese Fälle unterstehen dem Verwaltungsgericht; es untersteht keinem Zweifel (es besteht kein Zweifel), dass ...
2. sich erlauben: sie hat sich unterstanden, ihm zu widersprechen; untersteh dich nicht, darüber zu sprechen; /als Warnung oder Drohung/: untersteh dich! (unterlass das!).
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