Duden - Das Stilwörterbuch
unterschreiben
1.a) seine Unterschrift hinsetzen: links, rechts, mit Tinte, mit vollem Namen unterschreiben;
b) mit seiner Unterschrift versehen: einen Brief, einen Vertrag, eine Quittung, sein Testament unterschreiben; das Abkommen ist noch nicht unterschrieben; diese Resolution kann man mit gutem Gewissen unterschreiben; einen Scheck blanko unterschreiben; einen Kaufvertrag blind (ohne ihn zu lesen) unterschreiben.
2. (ugs. ) gleichfalls vertreten: das, diese Behauptung kann ich nicht unterschreiben.
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