Duden - Das Stilwörterbuch
Unterlage
die:1. das Untergelegte: eine dicke, weiche, feste, harte, wasserdichte Unterlage; eine Unterlage aus Gummi, Holz, Metall, Pappe; eine Unterlage zum Schreiben; etw. dient als Unterlage; etw. als Unterlage benutzen; etw. auf eine Unterlage stellen;
Ü eine gute finanzielle Unterlage (selten; Grundlage); eine gute Unterlage haben (ugs. ; etwas Kräftiges gegessen haben).
2. Akten: die erforderlichen, originalen Unterlagen; die Unterlagen sind verschwunden; sämtliche Unterlagen anfordern, beibringen, vernichten; die entsprechenden, eingesandten, geheimen Unterlagen nicht herausgeben; jmdm. , dem Gericht die Unterlagen übergeben, zuleiten; etw. geht aus den Unterlagen hervor; jmdm. Einblick in die Unterlagen gewähren.
die:1. das Untergelegte: eine dicke, weiche, feste, harte, wasserdichte Unterlage; eine Unterlage aus Gummi, Holz, Metall, Pappe; eine Unterlage zum Schreiben; etw. dient als Unterlage; etw. als Unterlage benutzen; etw. auf eine Unterlage stellen;
Ü eine gute finanzielle Unterlage (selten; Grundlage); eine gute Unterlage haben (ugs. ; etwas Kräftiges gegessen haben).
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