Duden - Das Stilwörterbuch
unmündig
a) minderjährig: er hinterlässt drei unmündige Kinder; jmdn. für unmündig erklären;b) unselbstständig: unmündige Bürger.
a) minderjährig: er hinterlässt drei unmündige Kinder; jmdn. für unmündig erklären;b) unselbstständig: unmündige Bürger.