Duden - Das Stilwörterbuch
übergeben
1.a) überlassen: sie wollte die Angelegenheit einem Anwalt übergeben; der Täter wurde der Polizei übergeben; alle Akten und Beweisstücke wurden der Staatsanwaltschaft übergeben;
Ü etw. den Flammen übergeben (geh. ; verbrennen);
b) aushändigen: jmdm. einen Brief übergeben; dem Besitzer die Schlüssel, das Geld übergeben; den Staffelstab an den nächsten Läufer, sein Amt dem Nachfolger übergeben; das [Telefon]gespräch an die zuständige Person übergeben; er hat sein Geschäft dem Sohn übergeben (übertragen); jmdm. etw. zu treuen Händen übergeben (anvertrauen); die Stadt dem Feind/an den Feind übergeben (nach Kapitulation die Verfügungsgewalt übertragen); der Brief muss persönlich übergeben werden; die Wache übergeben;
c) für etw. freigeben: eine Brücke, eine Autobahn dem Verkehr übergeben; das neue Gemeindezentrum wurde seiner Bestimmung übergeben.
2. erbrechen: er musste sich übergeben.
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