Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Zwang
Zwang [ts̮vaŋ], der; -[e]s, Zwänge ['ts̮vɛŋə]:1. zwingende Notwendigkeit, Pflicht:
physischer Zwang; Zwang auf jmdn. ausüben; jmdm. Zwang auferlegen; seine Kinder mit, ohne Zwang erziehen; es besteht kein Zwang zur Teilnahme; unter dem Zwang der Verhältnisse verkaufte er das Haus; etwas nur aus Zwang tun.
Syn. : ↑ "Diktat", 1↑ "Druck", ↑ "Gewalt", ↑ "Terror".
Zus. : Abstimmungszwang, Impfzwang, Kaufzwang, Konsumzwang, Leistungszwang, Meldezwang, Verzehrzwang.
2. das Sich-gezwungen-Fühlen (zu einem bestimmten Verhalten), Beschränkung der Handlungsfreiheit:
unter einem moralischen, inneren Zwang stehen; seinen Gefühlen, sich keinen Zwang antun, auferlegen (sich frei und ungezwungen benehmen, verhalten).
3. die Handlungsfreiheit einschränkender Umstand:
wirtschaftliche, biologische, technische Zwänge; der Zwang zur Kürze, Selbstbehauptung; unter dem Zwang der Verhältnisse stimmte er schließlich doch zu.
Zwang [ts̮vaŋ], der; -[e]s, Zwänge ['ts̮vɛŋə]:1. zwingende Notwendigkeit, Pflicht:
physischer Zwang; Zwang auf jmdn. ausüben; jmdm. Zwang auferlegen; seine Kinder mit, ohne Zwang erziehen; es besteht kein Zwang zur Teilnahme; unter dem Zwang der Verhältnisse verkaufte er das Haus; etwas nur aus Zwang tun.
Syn. : ↑ "Diktat", 1↑ "Druck", ↑ "Gewalt", ↑ "Terror".
Zus. : Abstimmungszwang, Impfzwang, Kaufzwang, Konsumzwang, Leistungszwang, Meldezwang, Verzehrzwang.
2. das Sich-gezwungen-Fühlen (zu einem bestimmten Verhalten), Beschränkung der Handlungsfreiheit:
unter einem moralischen, inneren Zwang stehen; seinen Gefühlen, sich keinen Zwang antun, auferlegen (sich frei und ungezwungen benehmen, verhalten).
3. die Handlungsfreiheit einschränkender Umstand:
wirtschaftliche, biologische, technische Zwänge; der Zwang zur Kürze, Selbstbehauptung; unter dem Zwang der Verhältnisse stimmte er schließlich doch zu.