Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zuwiderhandeln
zu|wi|der|han|deln [ts̮u'vi:dɐhandl̩n], handelte zuwider, zuwidergehandelt:(gegen eine Vorschrift o. Ä. ) verstoßen:
dem Gesetz, einer Anordnung, einer Vorschrift, einem Verbot zuwiderhandeln.
Syn. : sich ↑ "hinwegsetzen" über, sich vergehen gegen, ↑ "überschreiten", 2↑ "übertreten".
zu|wi|der|han|deln [ts̮u'vi:dɐhandl̩n], handelte zuwider, zuwidergehandelt
dem Gesetz, einer Anordnung, einer Vorschrift, einem Verbot zuwiderhandeln.
Syn. : sich ↑ "hinwegsetzen" über, sich vergehen gegen, ↑ "überschreiten", 2↑ "übertreten".