Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zuwiderhandeln
zu|wi|der|han|deln [ts̮u'vi:dɐhandl̩n], handelte zuwider, zuwidergehandelt :(gegen eine Vorschrift o. Ä. ) verstoßen:
dem Gesetz, einer Anordnung, einer Vorschrift, einem Verbot zuwiderhandeln.
Syn. : sich "hinwegsetzen" über, sich vergehen gegen, "überschreiten", 2 "übertreten".
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