Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zuweisen
zu|wei|sen ['ts̮u:vai̮zn̩], wies zu, zugewiesen:übertragen, zuteilen, zur Verfügung stellen:
jmdm. eine Arbeit, einen Platz, eine Rolle, eine Aufgabe, eine Wohnung zuweisen; den Instituten werden jährlich feste Beträge aus dem Etat zugewiesen; jmdm. Hilfskräfte zuweisen; etwas zugewiesen bekommen.
Syn. : ↑ "anweisen", ↑ "überantworten" (geh. ), ↑ "vergeben".
zu|wei|sen ['ts̮u:vai̮zn̩], wies zu, zugewiesen
jmdm. eine Arbeit, einen Platz, eine Rolle, eine Aufgabe, eine Wohnung zuweisen; den Instituten werden jährlich feste Beträge aus dem Etat zugewiesen; jmdm. Hilfskräfte zuweisen; etwas zugewiesen bekommen.
Syn. : ↑ "anweisen", ↑ "überantworten" (geh. ), ↑ "vergeben".