Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zuweisen
zu|wei|sen ['ts̮u:vai̮zn̩], wies zu, zugewiesen :übertragen, zuteilen, zur Verfügung stellen:
jmdm. eine Arbeit, einen Platz, eine Rolle, eine Aufgabe, eine Wohnung zuweisen; den Instituten werden jährlich feste Beträge aus dem Etat zugewiesen; jmdm. Hilfskräfte zuweisen; etwas zugewiesen bekommen.
Syn. : "anweisen", "überantworten" (geh. ), "vergeben".
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