Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zustehen
zu|ste|hen ['ts̮u:ʃte:ən], stand zu, zugestanden:1. etwas sein, worauf jmd. Anspruch hat:
der größere Anteil stand mir zu; ihr stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu.
Syn. : ↑ "gebühren", jmds. gutes Recht sein.
2. zukommen (3):
ein Urteil steht mir nicht zu; es steht mir zu, euch so etwas zu fragen.
Syn. : ↑ "gebühren".
zu|ste|hen ['ts̮u:ʃte:ən], stand zu, zugestanden
der größere Anteil stand mir zu; ihr stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu.
Syn. : ↑ "gebühren", jmds. gutes Recht sein.
2. zukommen (3):
ein Urteil steht mir nicht zu; es steht mir zu, euch so etwas zu fragen.
Syn. : ↑ "gebühren".