Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zurückweisen
zu|rück|wei|sen [ts̮u'rʏkvai̮zn̩], wies zurück, zurückgewiesen :1. [schroff, entschieden] ablehnen, abweisen:
einen Bittsteller zurückweisen; sie wies mein Angebot zurück.
Syn. : "abwehren", "abwimmeln" (ugs. ), "ausschlagen", "verschmähen".
2. sich (gegen etwas) verwahren, (einer Sache) widersprechen, für falsch, unwahr erklären:
eine Behauptung zurückweisen; etwas als Verleumdung zurückweisen.
Syn. : "ableugnen", "abstreiten", "anfechten", angehen gegen, "bestreiten", "dementieren", in Abrede stellen (Papierdt.), "leugnen", nicht wahrhaben wollen, sich verwahren gegen (geh. ), "verneinen".
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