Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zurückweisen
zu|rück|wei|sen [ts̮u'rʏkvai̮zn̩], wies zurück, zurückgewiesen:1. [schroff, entschieden] ablehnen, abweisen:
einen Bittsteller zurückweisen; sie wies mein Angebot zurück.
Syn. : ↑ "abwehren", ↑ "abwimmeln" (ugs. ), ↑ "ausschlagen", ↑ "verschmähen".
2. sich (gegen etwas) verwahren, (einer Sache) widersprechen, für falsch, unwahr erklären:
eine Behauptung zurückweisen; etwas als Verleumdung zurückweisen.
Syn. : ↑ "ableugnen", ↑ "abstreiten", ↑ "anfechten", angehen gegen, ↑ "bestreiten", ↑ "dementieren", in Abrede stellen (Papierdt.), ↑ "leugnen", nicht wahrhaben wollen, sich verwahren gegen (geh. ), ↑ "verneinen".
zu|rück|wei|sen [ts̮u'rʏkvai̮zn̩], wies zurück, zurückgewiesen
einen Bittsteller zurückweisen; sie wies mein Angebot zurück.
Syn. : ↑ "abwehren", ↑ "abwimmeln" (ugs. ), ↑ "ausschlagen", ↑ "verschmähen".
2. sich (gegen etwas) verwahren, (einer Sache) widersprechen, für falsch, unwahr erklären:
eine Behauptung zurückweisen; etwas als Verleumdung zurückweisen.
Syn. : ↑ "ableugnen", ↑ "abstreiten", ↑ "anfechten", angehen gegen, ↑ "bestreiten", ↑ "dementieren", in Abrede stellen (Papierdt.), ↑ "leugnen", nicht wahrhaben wollen, sich verwahren gegen (geh. ), ↑ "verneinen".