Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zurücknehmen
zu|rück|neh|men [ts̮u'rʏkne:mən], nimmt zurück, nahm zurück, zurückgenommen:1.
a) (etwas, was man einem anderen gegeben hat) wieder an sich nehmen:
sie wollte das Geld, das sie uns geliehen hatte, nicht zurücknehmen.
b) (etwas, was man verkauft hat) wieder annehmen und das beim Verkauf erhaltene Geld zurückgeben:
diese Ware wird nicht zurückgenommen.
2. <+ sich> Zurückhaltung üben; sich beherrschen, sich zügeln:
wenn es um die Partei geht, nehme ich mich persönlich immer sehr zurück; er kennt sein Temperament und versucht deshalb immer, sich zurückzunehmen.
Syn. : sich ↑ "mäßigen", sich im Zaum halten, sich ↑ "zurückhalten", sich ↑ "zusammennehmen".
3. rückgängig machen, für nichtig erklären:
eine Beleidigung, ein Versprechen zurücknehmen; die Klage konnte nicht mehr zurückgenommen werden; beim Schach darf man einen Zug nicht zurücknehmen.
Syn. : ↑ "widerrufen".
zu|rück|neh|men [ts̮u'rʏkne:mən], nimmt zurück, nahm zurück, zurückgenommen:1.
a) (etwas, was man einem anderen gegeben hat) wieder an sich nehmen:
sie wollte das Geld, das sie uns geliehen hatte, nicht zurücknehmen.
b) (etwas, was man verkauft hat) wieder annehmen und das beim Verkauf erhaltene Geld zurückgeben:
diese Ware wird nicht zurückgenommen.
2. <+ sich> Zurückhaltung üben; sich beherrschen, sich zügeln:
wenn es um die Partei geht, nehme ich mich persönlich immer sehr zurück; er kennt sein Temperament und versucht deshalb immer, sich zurückzunehmen.
Syn. : sich ↑ "mäßigen", sich im Zaum halten, sich ↑ "zurückhalten", sich ↑ "zusammennehmen".
3. rückgängig machen, für nichtig erklären:
eine Beleidigung, ein Versprechen zurücknehmen; die Klage konnte nicht mehr zurückgenommen werden; beim Schach darf man einen Zug nicht zurücknehmen.
Syn. : ↑ "widerrufen".