Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zukommen
zu|kom|men ['ts̮u:kɔmən], kam zu, zugekommen :1. sich (jmdm. , einer Sache) nähern, sich (auf jmdn. , etwas zu) bewegen:
er kam mit schnellen Schritten auf mich zu; das Eichhörnchen kam völlig ohne Scheu auf uns zu.
2. (geh. )
a) (jmdm. , einer Sache) zuteilwerden:
ihm ist eine Erbschaft zugekommen; sie hat ihm schon öfter Geld zukommen lassen.
b) übermittelt, zugestellt werden:
ihr ist eine geheime Nachricht zugekommen; jmdm. eine Botschaft zukommen lassen.
3.
a) sich (für jmdn. ) gehören; (zu etwas) berechtigt sein:
in dieser Angelegenheit kommt es ihm nicht zu, Kritik zu üben.
Syn. : "gebühren", "zustehen".
b) (für jmdn. ) aufgrund seiner Fähigkeiten o. Ä. angemessen sein:
ihr kommt eine Führungsstellung zu.
4. (für etwas) angemessen, zutreffend sein; (einer Sache) beizumessen sein:
dieser Entscheidung kommt eine erhöhte Bedeutung zu.
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