Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zugestehen
zu|ge|ste|hen ['ts̮u:gəʃte:ən], gestand zu, zugestanden :a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etwas stattgeben, ihn berücksichtigen:
jmdm. ein Recht zugestehen; ich gestehe Ihnen eine Provision von drei Prozent zu.
Syn. : "bewilligen", "billigen", einverstanden sein mit, "erlauben", "genehmigen", "gewähren", zuteilwerden lassen.
b) die Korrektheit, Richtigkeit o. Ä. von jmds. Verhalten eingestehen:
ich muss ihr zugestehen, dass sie korrekt gehandelt hat; du wirst mir zugestehen, dass meine Verhandlungsposition nicht einfach ist.
Syn. : "einräumen", "gestehen", "zugeben".
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