Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zugestehen
zu|ge|ste|hen ['ts̮u:gəʃte:ən], gestand zu, zugestanden:a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etwas stattgeben, ihn berücksichtigen:
jmdm. ein Recht zugestehen; ich gestehe Ihnen eine Provision von drei Prozent zu.
Syn. : ↑ "bewilligen", ↑ "billigen", einverstanden sein mit, ↑ "erlauben", ↑ "genehmigen", ↑ "gewähren", zuteilwerden lassen.
b) die Korrektheit, Richtigkeit o. Ä. von jmds. Verhalten eingestehen:
ich muss ihr zugestehen, dass sie korrekt gehandelt hat; du wirst mir zugestehen, dass meine Verhandlungsposition nicht einfach ist.
Syn. : ↑ "einräumen", ↑ "gestehen", ↑ "zugeben".
zu|ge|ste|hen ['ts̮u:gəʃte:ən], gestand zu, zugestanden
jmdm. ein Recht zugestehen; ich gestehe Ihnen eine Provision von drei Prozent zu.
Syn. : ↑ "bewilligen", ↑ "billigen", einverstanden sein mit, ↑ "erlauben", ↑ "genehmigen", ↑ "gewähren", zuteilwerden lassen.
b) die Korrektheit, Richtigkeit o. Ä. von jmds. Verhalten eingestehen:
ich muss ihr zugestehen, dass sie korrekt gehandelt hat; du wirst mir zugestehen, dass meine Verhandlungsposition nicht einfach ist.
Syn. : ↑ "einräumen", ↑ "gestehen", ↑ "zugeben".