Duden - Das Bedeutungswörterbuch
zubilligen
zu|bil|li|gen ['ts̮u:bɪlɪgn̩], billigte zu, zugebilligt :(etwas, worauf Anspruch erhoben wird) als berechtigt anerkennen und gewähren:
jmdm. eine Entschädigung, mildernde Umstände zubilligen; dem Volk wurde größere Freiheit zugebilligt.
Syn. : ↑ "bewilligen", ↑ "einräumen", ↑ "erlauben", ↑ "geben", ↑ "zugestehen", zuteilwerden lassen.
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