Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Vormund
Vor|mund ['fo:ɐ̯mʊnt], der; -[e]s, -e und Vormünder ['fo:ɐ̯mʏndɐ]:männliche Person, die vom Gericht dazu bestimmt ist, die rechtlichen Angelegenheiten einer anderen Person (meist eines Minderjährigen) zu regeln:
einen Vormund bestellen, berufen.
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