Duden - Das Bedeutungswörterbuch
vorliegen
vor|lie|gen ['fo:ɐ̯li:gn̩], lag vor, vorgelegen :a) zur genaueren Prüfung, Untersuchung, Bearbeitung, Beobachtung o. Ä. (vor jmdm. ) liegen, sich in (jmds. ) Besitz befinden:
der Antrag liegt dem Anwalt bereits vor; schon früh hatte ein Foto des mutmaßlichen Entführers vorgelegen.
Syn. : "existieren", "geben", vorhanden sein.
b) als Faktum für eine entsprechende Beurteilung zu erkennen sein; als zu berücksichtigende Tatsache bestehen:
ein Verschulden des Fahrers liegt nicht vor; gewichtige Gründe liegen nicht vor.
Syn. : "existieren", "geben", vorhanden sein.
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