Duden - Das Bedeutungswörterbuch
vorlassen
vor|las|sen ['fo:ɐ̯lasn̩], lässt vor, ließ vor, vorgelassen :1. (ugs. ) jmdm. den Vortritt lassen; beim Warten damit einverstanden sein, dass jmd. , der später gekommen ist, früher als man selbst an die Reihe kommt:
ich habe die Frau mit ihrem Baby an der Kasse vorgelassen.
2. (jmdm. ) Zutritt (zu jmdm. ) gewähren; in einer amtlichen Angelegenheit empfangen:
er wurde beim Minister nicht vorgelassen.
Syn. : "empfangen".
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