Duden - Das Bedeutungswörterbuch
vorladen
vor|la|den ['fo:ɐ̯la:dn̩], lädt vor, lud vor, vorgeladen:auffordern, vor einer Behörde (besonders Gericht, Polizei) zu erscheinen:
er wurde als Zeuge vorgeladen.
Syn. : 2laden, vor Gericht zitieren.
vor|la|den ['fo:ɐ̯la:dn̩], lädt vor, lud vor, vorgeladen
er wurde als Zeuge vorgeladen.
Syn. : 2laden, vor Gericht zitieren.