Duden - Das Bedeutungswörterbuch
vorladen
vor|la|den ['fo:ɐ̯la:dn̩], lädt vor, lud vor, vorgeladen :auffordern, vor einer Behörde (besonders Gericht, Polizei) zu erscheinen:
er wurde als Zeuge vorgeladen.
Syn. : 2laden, vor Gericht zitieren.
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