Duden - Das Bedeutungswörterbuch
vollziehen
voll|zie|hen [fɔl'ts̮i:ən], vollzog, vollzogen:1.
a) in die Tat umsetzen, ausführen:
eine Trennung vollziehen; eine [Amts]handlung vollziehen; mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig).
Syn. : "abwickeln", "durchführen", 1 "durchziehen" (ugs. ), "erledigen", ins Werk setzen (geh. ), "machen", "realisieren", "verrichten", "verwirklichen", "vollstrecken".
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä. , die den Inhalt von etwas ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl vollziehen; [an jmdm. ] ein Urteil vollziehen (vollstrecken).
Syn. : "ausführen", "erledigen", "verrichten", "vollstrecken".
2. <+ sich> nach und nach vor sich gehen, ablaufen:
dieser Vorgang vollzieht sich sehr langsam; in ihr vollzog sich ein Wandel; diese Entwicklung war bereits im 9. Jahrhundert vollzogen.
Syn. : "eintreten", sich "ereignen", "erfolgen", "geschehen", "kommen", "passieren", "stattfinden", über die Bühne gehen, "vonstattengehen", "vorgehen", sich "zutragen".
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