Duden - Das Bedeutungswörterbuch
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voll|stre|cken [fɔl'ʃtrɛkn̩] :(einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä. ) verwirklichen, vollziehen:
[an jmdm. ] ein Urteil, eine Strafe vollstrecken; ein Testament vollstrecken.
Syn. : "abwickeln", "ausführen", "durchführen", 1 "durchziehen" (ugs. ), "erledigen", in die Tat umsetzen, ins Werk setzen (geh. ), "machen", "realisieren".
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