Duden - Das Bedeutungswörterbuch
volljährig
voll|jäh|rig ['fɔljɛ:rɪç]:nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt /Ggs. minderjährig/: sie braucht die Erlaubnis ihrer Eltern, weil sie noch nicht volljährig ist.
Syn. : 2↑ "erwachsen", 1↑ "groß", ↑ "mündig".
voll|jäh|rig ['fɔljɛ:rɪç]
Syn. : 2↑ "erwachsen", 1↑ "groß", ↑ "mündig".