Duden - Das Bedeutungswörterbuch
volljährig
voll|jäh|rig ['fɔljɛ:rɪç] :nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt /Ggs. minderjährig/: sie braucht die Erlaubnis ihrer Eltern, weil sie noch nicht volljährig ist.
Syn. : 2 "erwachsen", 1 "groß", "mündig".
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