Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Vize-
Vi|ze- [fi:ts̮ə] :1. Person, die Stellvertreter des im Basiswort Genannten ist:
Vizefeldwebel; Vizekanzler; Vizekonsulin; Vizepräsidentin.
2.
a) Person, die sich an zweiter Stelle hinter jmdm. befindet, die den zweiten Platz [bei einer Meisterschaft] belegt:
Vizeeuropameister; Vizeweltmeisterin.
b) (ugs. ) Person, die neben einer im Basiswort genannten anderen Person als zweite mit der gleichen Funktion steht:
Vizemutti; Vizepapst (der Kardinalstaatssekretär wird scherzhaft Vizepapst genannt).
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