Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verweisen
ver|wei|sen [fɛɐ̯'vai̮zn̩], verwies, verwiesen :1.
a) aufmerksam machen:
den Leser auf eine frühere Stelle des Buches verweisen; ein Schild verwies auf den Tagungsraum.
Syn. : "hindeuten", "hinweisen", "zeigen".
b) (jmdm. ) empfehlen, sich an eine bestimmte zuständige Person zu wenden:
man hat mich an den Inhaber verwiesen.
2.
a) (jmdm. ) das weitere Bleiben (in einer Schule o. Ä. ) verbieten:
man verwies ihn aus dem Saal, von der Schule; der Spieler wurde nach dem groben Foul des Spielfeldes/vom Spielfeld verwiesen.
Syn. : "ausschließen".
b) (geh. ) tadelnd verbieten:
die Mutter verwies dem Jungen die vorlauten Worte.
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