Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verteidigen
ver|tei|di|gen [fɛɐ̯'tai̮dɪgn̩]:1. Angriffe (auf jmdn. , etwas) abwehren; vor Angriffen schützen:
wer angegriffen wird, darf sich verteidigen; die Demokratie verteidigen; drei Spielerinnen blieben hinten, um das Tor zu verteidigen.
Syn. : ↑ "decken", ↑ "eintreten" für, ↑ "wahren", sich ↑ "wehren", Widerstand leisten.
2. für eine Person, Sache eintreten, sprechen, argumentieren:
seine Auffassung verteidigen; er verteidigte die hohen Preise; sie verteidigte (rechtfertigte) sich sehr geschickt.
Syn. : eine Lanze brechen, Partei ergreifen, ↑ "verfechten", sich ↑ "verwenden" (geh. ).
3. vor Gericht vertreten:
der Angeklagte wird von einem sehr bekannten Anwalt verteidigt, will sich selbst verteidigen.
ver|tei|di|gen [fɛɐ̯'tai̮dɪgn̩]
wer angegriffen wird, darf sich verteidigen; die Demokratie verteidigen; drei Spielerinnen blieben hinten, um das Tor zu verteidigen.
Syn. : ↑ "decken", ↑ "eintreten" für, ↑ "wahren", sich ↑ "wehren", Widerstand leisten.
2. für eine Person, Sache eintreten, sprechen, argumentieren:
seine Auffassung verteidigen; er verteidigte die hohen Preise; sie verteidigte (rechtfertigte) sich sehr geschickt.
Syn. : eine Lanze brechen, Partei ergreifen, ↑ "verfechten", sich ↑ "verwenden" (geh. ).
3. vor Gericht vertreten:
der Angeklagte wird von einem sehr bekannten Anwalt verteidigt, will sich selbst verteidigen.