Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verpflichten
ver|pflich|ten [fɛɐ̯'pf̮lɪçtn̩], verpflichtete, verpflichtet:1.
a) (jmdn. an etwas) vertraglich o. ä. binden; jmdn. für eine bestimmte, besonders eine künstlerische Tätigkeit unter Vertrag nehmen:
sie wurde für das Amt der Staatssekretärin verpflichtet; er ist als Schauspieler nach München verpflichtet worden.
Syn. : "anheuern" (ugs. ), "anstellen", "einstellen", "engagieren", "gewinnen".
b) <+ sich> sich für eine bestimmte, besonders eine künstlerische Tätigkeit vertraglich binden:
er hat sich bei der Bundeswehr für drei Jahre verpflichtet; sie wird sich für fünf Jahre in New York verpflichten.
2.
a) (jmdn. ) verbindlich (auf etwas) festlegen, (von jmdm. ) ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise verlangen:
das Gericht verpflichtete die Regierung zur Erhöhung des Kindergeldes; jmdn. feierlich, durch Eid, zu einer Zahlung verpflichten; das verpflichtet dich zu nichts; sein Amt verpflichtet ihn [dazu], sich um die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.
Syn. : "binden".
b) <+ sich> versprechen, fest zusagen, etwas Bestimmtes zu tun:
ich habe mich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen; er hat sich zu dieser Zahlung verpflichtet.
Syn. : "zusichern".
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