Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verordnen
ver|ord|nen [fɛɐ̯'|ɔrdnən] :1. (als Arzt, als Ärztin) festlegen, was zur Heilung eingenommen oder getan werden soll; ärztliche Anordnungen treffen:
der Arzt hat [ihm] ein Medikament und Bettruhe verordnet; die Ärztin verordnete zunächst eine strenge Diät.
Syn. : "verschreiben".
2. von öffentlicher, amtlicher Seite anordnen:
es wird hiermit verordnet, dass von 2 bis 4 Uhr keine Autos fahren dürfen.
Syn. : "anweisen", "bestimmen", "erlassen", "festlegen", "verfügen".
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