Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verleihen
ver|lei|hen [fɛɐ̯'lai̮ən], verlieh, verliehen:a) [gegen Gebühr] etwas vorübergehend weggeben, um es einem anderen zur Verfügung zu stellen:
er hat seinen Schirm [an einen Bekannten] verliehen.
Syn. : ↑ "ausborgen" (landsch. ), ↑ "ausleihen", ↑ "borgen", ↑ "leihen".
b) (jmdm. ) als Auszeichnung überreichen:
ihr wurde ein hoher Orden verliehen.
Syn. : ↑ "überreichen".
c) (geh. ) zuteilwerden lassen:
dieses Make-up verleiht dem Gesicht ein frisches Aussehen; mit diesen Worten hatte er der Meinung aller Ausdruck verliehen (hatte er die Meinung aller ausgedrückt).
ver|lei|hen [fɛɐ̯'lai̮ən], verlieh, verliehen
er hat seinen Schirm [an einen Bekannten] verliehen.
Syn. : ↑ "ausborgen" (landsch. ), ↑ "ausleihen", ↑ "borgen", ↑ "leihen".
b) (jmdm. ) als Auszeichnung überreichen:
ihr wurde ein hoher Orden verliehen.
Syn. : ↑ "überreichen".
c) (geh. ) zuteilwerden lassen:
dieses Make-up verleiht dem Gesicht ein frisches Aussehen; mit diesen Worten hatte er der Meinung aller Ausdruck verliehen (hatte er die Meinung aller ausgedrückt).