Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verhören
ver|hö|ren [fɛɐ̯'hø:rən]:1. richterlich oder polizeilich vernehmen (2):
die Angeklagte, die Zeugen verhören.
Syn. : ↑ "ausfragen", ↑ "ausquetschen" (ugs. ), ↑ "befragen", ↑ "fragen".
2. <+ sich> eine Äußerung missverstehen in dem Sinne, dass man etwas falsch hört, versteht:
du musst dich verhört haben, er hatte »morgen« und nicht »übermorgen« gesagt.
ver|hö|ren [fɛɐ̯'hø:rən]:1.
die Angeklagte, die Zeugen verhören.
Syn. : ↑ "ausfragen", ↑ "ausquetschen" (ugs. ), ↑ "befragen", ↑ "fragen".
2. <+ sich> eine Äußerung missverstehen in dem Sinne, dass man etwas falsch hört, versteht:
du musst dich verhört haben, er hatte »morgen« und nicht »übermorgen« gesagt.