Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Verfügung
Ver|fü|gung [fɛɐ̯'fy:gʊŋ], die; -, -en:1. [behördliche od. gerichtliche] Anordnung:
eine amtliche, einstweilige Verfügung.
2. ☆ etwas zur Verfügung haben: über etwas verfügen können:
sie hat im Monat 500 Euro zur [freien] Verfügung;
☆ [jmdm. ] etwas zur Verfügung stellen: geben, sodass andere es nutzen können:
ich stelle dir mein Auto zur Verfügung;
☆ zur Verfügung stehen: bereitstehen:
sie steht für dieses Amt zur Verfügung.
Ver|fü|gung [fɛɐ̯'fy:gʊŋ], die; -, -en:1. [behördliche od. gerichtliche] Anordnung:
eine amtliche, einstweilige Verfügung.
2. ☆ etwas zur Verfügung haben: über etwas verfügen können:
sie hat im Monat 500 Euro zur [freien] Verfügung;
☆ [jmdm. ] etwas zur Verfügung stellen: geben, sodass andere es nutzen können:
ich stelle dir mein Auto zur Verfügung;
☆ zur Verfügung stehen: bereitstehen:
sie steht für dieses Amt zur Verfügung.