Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verfügen
ver|fü|gen [fɛɐ̯'fy:gn̩]:1. [von Amts wegen] anordnen, bestimmen:
etwas durch Gesetz verfügen; das Gesundheitsamt verfügt die Schließung des Lokals; sie verfügte in ihrem Testament, dass ihre Nichte ihren gesamten Besitz erben sollte.
Syn. : "anweisen", "festlegen", "festsetzen", "verordnen".
2.
a) etwas besitzen, haben (und sich dessen uneingeschränkt bedienen, es nach Belieben einsetzen können):
sie verfügt über ein ansehnliches Kapital; sie verfügen über gute Beziehungen; er verfügt über große Erfahrung, enorme körperliche Kräfte.
b) bestimmen, was mit jmdm. , etwas geschehen soll:
sie kann noch nicht selbst über ihr Geld verfügen; er verfügt über ihn wie über eine Sache.
Syn. : "kommandieren".
3. <+ sich> (Papierdt., auch scherzh. ) sich irgendwohin begeben:
er fühlte sich nicht wohl und hat sich schließlich ins Bett verfügt.
Syn. : sich "begeben" (geh. ).
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