Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verbürgen
ver|bür|gen [fɛɐ̯'bʏrgn̩]:1. die Gewähr geben, dass etwas geschieht, eintritt, dafür garantieren:
eine gute Werbung verbürgt den guten Absatz der Ware; eine verbürgte (sichere, bewiesene) Tatsache.
Syn. : bürgen für, ↑ "einstehen" für, ↑ "gewährleisten".
2. <+ sich> (von jmds. guten Eigenschaften, von der Wahrheit, Richtigkeit einer Sache) überzeugt sein und mit seiner Person eine Sicherheit dafür bieten:
ich verbürge mich für ihn, für die Richtigkeit dieser Informationen, für seine Anständigkeit.
Syn. : ↑ "bürgen", ↑ "einstehen", ↑ "garantieren", ↑ "geradestehen".
ver|bür|gen [fɛɐ̯'bʏrgn̩]:1.
eine gute Werbung verbürgt den guten Absatz der Ware; eine verbürgte (sichere, bewiesene) Tatsache.
Syn. : bürgen für, ↑ "einstehen" für, ↑ "gewährleisten".
2. <+ sich> (von jmds. guten Eigenschaften, von der Wahrheit, Richtigkeit einer Sache) überzeugt sein und mit seiner Person eine Sicherheit dafür bieten:
ich verbürge mich für ihn, für die Richtigkeit dieser Informationen, für seine Anständigkeit.
Syn. : ↑ "bürgen", ↑ "einstehen", ↑ "garantieren", ↑ "geradestehen".