Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verbitten
ver|bit|ten [fɛɐ̯'bɪtn̩], verbat, verbeten <+ sich>:die Unterlassung (von etwas) energisch verlangen:
ich verbitte mir diesen Ton, solche Frechheiten.
 
• verbieten/verbitten
Zwischen beiden Verben ist klar zu unterscheiden:
Das Verb verbieten (»verbot«, »verboten«) wird dann gebraucht, wenn eine bestimmte Tätigkeit oder Verhaltensweise nicht erlaubt wird:
– Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Eintritt verboten.
– Der Stolz verbot es ihnen, bei anderen Menschen um Almosen zu betteln.
Das Verb verbitten (»verbat«, »verbeten«) dagegen kann nur reflexiv gebraucht werden. Es drückt aus, dass jemand einen anderen nachdrücklich dazu auffordert, eine bestimmte Tätigkeit oder Verhaltensweise zu unterlassen:
– Ich verbitte mir diesen Ton.
– Die Regierung verbat sich jegliche Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten.

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