Duden - Das Bedeutungswörterbuch
verabschieden
ver|ab|schie|den [fɛɐ̯'|apʃi:dn̩], verabschiedete, verabschiedet:1. <+ sich> beim Aufbruch einige [formelhafte] Worte, einen Gruß o. Ä. an den/die Bleibenden richten:
er verabschiedete sich von allen mit Handschlag.
Syn. : sich "empfehlen" (geh. ).
2. an jmdn. anlässlich seines Ausscheidens aus dem Dienst in förmlich-feierlicher Weise Worte des Dankes, der Anerkennung o. Ä. richten:
einen Offizier, einen hohen Beamten verabschieden.
3. (ein Gesetz o. Ä. , nachdem darüber verhandelt wurde) annehmen, beschließen:
nach heftigen Diskussionen wurde das Gesetz vom Parlament verabschiedet.
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