Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Urheberin
Ur|he|ber ['u:ɐ̯he:bɐ], der; -s, -, Ur|he|be|rin ['u:ɐ̯he:bərɪn], die; -, -nen:a) Person, die etwas Bestimmtes bewirkt oder veranlasst hat:
die Urheber des Staatsstreichs wurden verhaftet; sie wird als Urheberin des Sprengstoffanschlags angeklagt.
Syn. : "Erfinder", "Erfinderin", "Gründer", "Gründerin", "Initiator", "Initiatorin".
b) Schöpfer eines Werkes der Literatur, Musik od. bildenden Kunst; Autor:
der Urheber hat das Recht, sein Werk zu vervielfältigen.
Syn. : "Autor", "Autorin", "Verfasser", "Verfasserin".
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