Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unterschlagen
un|ter|schla|gen [ʊntɐ'ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen :a) (bes. Rechtsspr. ) Gelder, Werte o. Ä. , die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden o. Ä. :
sie hat Geld, große Summen unterschlagen; er hat versucht, das Testament zu unterschlagen.
Syn. : "hinterziehen", "veruntreuen".
b) etwas Wichtiges nicht erwähnen, berichten o. Ä. ; jmdm. etwas Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen:
eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen unterschlagen; der Redner unterschlug verschiedene wichtige Fakten; warum hast du mir diese Neuigkeit unterschlagen?
Syn. : "verbergen", "verhehlen" (geh. ), "verschweigen".
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