Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Unterlage
Un|ter|la|ge ['ʊntɐla:gə], die; -, -n:1. etwas, was zu einem bestimmten Zweck, zum Schutz o. Ä. unter etwas gelegt wird:
die schweren Gegenstände standen alle auf einer Unterlage aus Gummi; etwas als Unterlage benutzen; eine Unterlage zum Schreiben.
Syn. : ↑ "Untersatz", ↑ "Untersetzer".
Zus. : Filzunterlage, Gummiunterlage, Schreibunterlage.
2. schriftlich Niedergelegtes, das als Beweis, Beleg, Bestätigung o. Ä. für etwas dient; Dokumente; Urkunden; Akten o. Ä. :
sämtliche Unterlagen verlangen, anfordern, beschaffen, vernichten; einer Bewerbung die üblichen Unterlagen beifügen; dies geht aus den Unterlagen hervor.
Syn. : ↑ "Schriftstück".
Zus. : Abrechnungsunterlagen, Bewerbungsunterlagen.
Un|ter|la|ge ['ʊntɐla:gə], die; -, -n:1. etwas, was zu einem bestimmten Zweck, zum Schutz o. Ä. unter etwas gelegt wird:
die schweren Gegenstände standen alle auf einer Unterlage aus Gummi; etwas als Unterlage benutzen; eine Unterlage zum Schreiben.
Syn. : ↑ "Untersatz", ↑ "Untersetzer".
Zus. : Filzunterlage, Gummiunterlage, Schreibunterlage.
2.
sämtliche Unterlagen verlangen, anfordern, beschaffen, vernichten; einer Bewerbung die üblichen Unterlagen beifügen; dies geht aus den Unterlagen hervor.
Syn. : ↑ "Schriftstück".
Zus. : Abrechnungsunterlagen, Bewerbungsunterlagen.