Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unter-
1un|ter- [ʊntɐ] :weniger als üblich, nötig, zu wenig in Bezug auf das im Basiswort Genannte:
unterdurchschnittlich; untergewichtig; unterbelegt; unterbeschäftigt; unterbezahlt.
 
2un|ter- [ʊntɐ] :
1.
a) von unten her:
unterbauen (sie unterbaut/unterbaute/hat unterbaut/um zu unterbauen); untergraben (den Stacheldrahtzaun); unterqueren; unterstẹllen.
b) von oben nach unten, unter etwas:
ụnterfassen (er fasst/fasste sie unter/hat sie untergefasst/um sie unterzufassen); ụntergraben (das Unkraut untergraben), ụnterpflügen; ụnterschieben; ụntertauchen.
2.
a) darunter, unter etwas:
unterschreiben (sie unterschreibt/unterschrieb/hat unterschrieben/um zu unterschreiben); unterschlạ̈ngeln; unterstreichen.
b) ụnterhaben (er hat/hatte eine Jacke unter/hat untergehabt/um unterzuhaben); sich ụnterstellen (er stellt/stellte sich unter/hat sich untergestellt/um sich unterzustellen).
3.
a) drückt aus, dass das im Basiswort genannte Tun, Geschehen o. Ä. zu schwach, zu wenig ist, dass es der Person oder Sache nicht gerecht wird, dass es unter dem üblichen Maß liegt, was oft als negativ gewertet wird: ụnterbewerten (er unterbewertet/unterbewertete ihre Leistung/hat unterbewertet/um sie nicht unterzubewerten); unterbezahlen; unterversichern; ụnterernährt; ụnterversorgt.
b) unter einer angenommenen Grenze, einem Maß:
unterbieten (sie unterbietet/unterbot ihn/hat ihn unterboten/um ihn zu unterbieten); unterschạ̈tzen; unterschreiten; untertreiben.
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