Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unerlaubt
un|er|laubt ['ʊn|ɛɐ̯lau̮pt]:a) ohne Erlaubnis [geschehend]:
unerlaubtes Fernsehen; sie blieben dem Unterricht unerlaubt fern.
Syn. : ↑ "tabu", ↑ {{link}}verboten{{/link}}.
b) dem Gesetz widersprechend:
unerlaubter Waffenbesitz; unerlaubte Werbung.
Syn. : ↑ "gesetzwidrig", ↑ "illegal", ↑ "illegitim" (bildungsspr. ), ↑ "kriminell", ↑ "schwarz" (ugs. ), ↑ "strafbar", ↑ "ungesetzlich", ↑ "unrechtmäßig", ↑ "unzulässig", verboten, ↑ "widerrechtlich".
un|er|laubt ['ʊn|ɛɐ̯lau̮pt]
unerlaubtes Fernsehen; sie blieben dem Unterricht unerlaubt fern.
Syn. : ↑ "tabu", ↑ {{link}}verboten{{/link}}.
b) dem Gesetz widersprechend:
unerlaubter Waffenbesitz; unerlaubte Werbung.
Syn. : ↑ "gesetzwidrig", ↑ "illegal", ↑ "illegitim" (bildungsspr. ), ↑ "kriminell", ↑ "schwarz" (ugs. ), ↑ "strafbar", ↑ "ungesetzlich", ↑ "unrechtmäßig", ↑ "unzulässig", verboten, ↑ "widerrechtlich".