Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unbescholten
un|be|schol|ten ['ʊnbəʃɔltn̩] (veraltend):einen untadeligen Ruf besitzend:
sie galt allgemein als eine unbescholtene Dame; der Angeklagte war bis dahin vollkommen unbescholten.
Syn. : ↑ "anständig", ↑ "korrekt", ↑ "rechtschaffen" (veraltend).
un|be|schol|ten ['ʊnbəʃɔltn̩]
sie galt allgemein als eine unbescholtene Dame; der Angeklagte war bis dahin vollkommen unbescholten.
Syn. : ↑ "anständig", ↑ "korrekt", ↑ "rechtschaffen" (veraltend).