Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unbescholten
un|be|schol|ten ['ʊnbəʃɔltn̩] (veraltend):einen untadeligen Ruf besitzend:
sie galt allgemein als eine unbescholtene Dame; der Angeklagte war bis dahin vollkommen unbescholten.
Syn. : "anständig", "korrekt", "rechtschaffen" (veraltend).
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