Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unbemittelt
un|be|mit|telt ['ʊnbəmɪtl̩t] (veraltend; noch Rechtsspr. ):kein Geld besitzend, ohne Geld:
unbemittelte Flüchtlinge; weil sie unbemittelt war, erhielt sie Prozesskostenhilfe.
Syn. : ↑ "arm", ↑ "bedürftig", ↑ "mittellos", Not leidend.
un|be|mit|telt ['ʊnbəmɪtl̩t]
unbemittelte Flüchtlinge; weil sie unbemittelt war, erhielt sie Prozesskostenhilfe.
Syn. : ↑ "arm", ↑ "bedürftig", ↑ "mittellos", Not leidend.