Duden - Das Bedeutungswörterbuch
unabdingbar
un|ab|ding|bar [ʊn|ap'dɪŋba:ɐ̯]:so notwendig oder von solcher Art, dass man nicht darauf verzichten kann:
eine unabdingbare Forderung; es ist unabdingbar, dass dieses Gesetz beschlossen wird.
Syn. : unbedingt erforderlich, unbedingt nötig, unbedingt notwendig, ↑ "unentbehrlich", ↑ "unerlässlich".
un|ab|ding|bar [ʊn|ap'dɪŋba:ɐ̯]
eine unabdingbare Forderung; es ist unabdingbar, dass dieses Gesetz beschlossen wird.
Syn. : unbedingt erforderlich, unbedingt nötig, unbedingt notwendig, ↑ "unentbehrlich", ↑ "unerlässlich".