Duden - Das Bedeutungswörterbuch
überweisen
über|wei|sen [y:bɐ'vai̮zn̩], überwies, überwiesen :1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen:
die Miete [per Dauerauftrag] überweisen; das Stipendium bekommt sie auf ihr Girokonto überwiesen; die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet).
Syn. : "anweisen".
2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem entsprechenden Schreiben zu einem anderen Arzt schicken:
der Arzt hat ihn zum Spezialisten, in die Klinik überwiesen.
3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen:
eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde überweisen.
Syn. : "schicken", 1senden (geh. ), "zuleiten".
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