Duden - Das Bedeutungswörterbuch
überlassen
über|las|sen [y:bɐ'lasn̩], überlässt, überließ, überlassen:1. [gegen Bezahlung] ganz oder zeitweise zur Verfügung stellen, geben:
sie hat uns für die Zeit ihrer Abwesenheit ihre Wohnung überlassen; jmdm. etwas leihweise, kostenlos, bereitwillig, nur ungern überlassen; er hat mir seinen alten Wagen billig, für 1 000 Euro überlassen (verkauft).
Syn. : "aushändigen", "geben", "übergeben".
2. jmds. Obhut anvertrauen:
sie überlässt den Hund oft den Nachbarn; die Kinder sind oft sich selbst überlassen (sind ohne Betreuung, ohne Aufsicht o. Ä. ).
3. jmdn. etwas nach dessen eigenem Urteil entscheiden, tun lassen, ohne sich einzumischen:
die Wahl, die Entscheidung überlasse ich dir; man muss es den Eltern überlassen, ob sie das Kind bestrafen wollen; überlass das gefälligst mir! (misch dich hier nicht ein!); sie überließ nichts dem Zufall.
Syn. : "anheimstellen" (geh. ), "freistellen".
4.
a) <+ sich> sich einer Empfindung, einem bestimmten seelischen Zustand o. Ä. ganz hingeben:
sich [ganz] seinem Schmerz überlassen; du hast dich zu sehr deiner Verzweiflung, deinen Träumereien überlassen.
b) jmdm. in einer schwierigen Situation (in der er Hilfe o. Ä. braucht) nicht zur Seite stehen, ihn alleinlassen:
jmdn. seiner Verzweiflung überlassen; du darfst ihn jetzt nicht sich selbst/seinem Schicksal überlassen.
Syn. : sitzen lassen mit (ugs. ).
5. nicht selbst tun (wie es eigentlich zu erwarten wäre), sondern einem andern zu tun übrig lassen, zuschieben:
jmdm. die Arbeit, die Ausführung eines Planes, die Erziehung der Kinder überlassen.
Syn. : "aufbürden", "aufhalsen" (ugs. ), "zuschieben".
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