Duden - Das Bedeutungswörterbuch
übergeben
über|ge|ben [y:bɐ'ge:bn̩], übergibt, übergab, übergeben:1.
a) (jmdm. etwas) aushändigen und ihn damit in den Besitz von etwas setzen:
dem neuen Mieter den Wohnungsschlüssel übergeben; der Brief muss [ihr] persönlich übergeben werden.
Syn. : "anvertrauen", "aushändigen", "ausliefern", "geben", "überantworten" (geh. ), "überlassen", "überreichen".
b) als Eigentum geben:
sie hat das Geschäft ihrem Sohn übergeben.
Syn. : "schenken", "übereignen", "überlassen", "überschreiben".
2.
a) (jmdm. eine Aufgabe) übertragen, (die Weiterführung einer bestimmten Arbeit, die weitere Beschäftigung mit jmdm. , etwas) überlassen:
die Angelegenheit dem Anwalt übergeben; der Verbrecher wurde der Polizei übergeben; das Museum der Öffentlichkeit übergeben.
Syn. : "anvertrauen", "ausliefern", "überantworten" (geh. ), "übertragen".
b) zur Nutzung freigeben:
eine Brücke dem Verkehr, ein Gebäude seiner Bestimmung übergeben.
Syn. : "überlassen".
3. dem Feind ausliefern:
die Stadt wurde nach schweren Kämpfen übergeben.
Syn. : "überantworten" (geh. ).
4. <+ sich> erbrechen:
ich musste mich mehrmals übergeben.
Syn. : "brechen".
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