Duden - Das Bedeutungswörterbuch
strittig
strit|tig ['ʃtrɪtɪç] :noch nicht geklärt, noch nicht entschieden; verschieden deutbar:
eine strittige Angelegenheit; einige strittige Fälle sind noch zu klären; dieser Punkt der Anweisung ist strittig.
Syn. : "fraglich", "umstritten", "unentschieden".
 
• streitig/strittig
Das Adjektiv streitig wird außer in der Wendung »jemandem etwas streitig machen« und in der Verneinung »unstreitig« nur noch im juristischen Sinne von »anhängig« gebraucht. Sonst ist heute strittig üblich:
– Das bleibt eine strittige Sache.
– Dieser Punkt ist strittig.

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