Duden - Das Bedeutungswörterbuch
streitig
strei|tig ['ʃtrai̮tɪç]:1.jmdm. etwas streitig machen: etwas, was ein anderer hat, für sich beanspruchen:
er wollte ihr ihren neuen Posten streitig machen; der Hund machte den Katzen das Futter streitig.
Syn. : jmdm. etwas abspenstig machen wollen, jmdm. etwas wegnehmen wollen.
2. (Rechtsspr. ) den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:
streitige Tatsachen, Ansprüche.
 
• streitig/strittig
Das Adjektiv streitig wird außer in der Wendung »jemandem etwas streitig machen« und in der Verneinung »unstreitig« nur noch im juristischen Sinne von »anhängig« gebraucht. Sonst ist heute strittig üblich:
– Das bleibt eine strittige Sache.
– Dieser Punkt ist strittig.

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