Duden - Das Bedeutungswörterbuch
stehlen
steh|len ['ʃte:lən], stiehlt, stahl, gestohlen:1. (etwas, was einem anderen gehört) unerlaubterweise [heimlich] an sich nehmen:
er hat [mir] meine Uhr gestohlen; gestohlenes Geld; ich glaube nicht, dass sie stiehlt; er hat schon öfter gestohlen.
Syn. : "entwenden" (geh. ), "klauen" (ugs. ), "mausen" (fam. , meist scherzh. ), mitgehen lassen (ugs. ), "rauben", "stibitzen" (ugs. ), "wegnehmen".
2. <+ sich> heimlich, unbemerkt von einem bestimmten Ort weggehen, sich an einen bestimmten Ort begeben:
er stahl sich aus dem Haus, in die Wohnung.
Syn. : "abhauen" (ugs. ), sich "absetzen" (ugs. ), sich "davonmachen" (ugs. ), sich "dünnmachen" (ugs. ), "durchbrennen" (ugs. ), sich aus dem Staub[e] machen (ugs. ), sich "verdrücken" (ugs. ), von der Bildfläche verschwinden (ugs. ).
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