Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Staatsanwältin
Staats|an|walt ['ʃta:ts̮|anvalt], der; -[e]s, Staatsanwälte ['ʃta:ts̮|anvɛltə], Staats|an|wäl|tin ['ʃta:ts|anvɛltɪn], die; -, -nen:Person, die als Jurist, als Juristin die Interessen des Staates vertritt (besonders als Ankläger, als Anklägerin in Strafverfahren):
der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer; die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe.
Syn. : ↑ "Ankläger", ↑ "Anklägerin".
Staats|an|walt ['ʃta:ts̮|anvalt], der; -[e]s, Staatsanwälte ['ʃta:ts̮|anvɛltə], Staats|an|wäl|tin ['ʃta:ts|anvɛltɪn], die; -, -nen:Person, die als Jurist, als Juristin die Interessen des Staates vertritt (besonders als Ankläger, als Anklägerin in Strafverfahren):
der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer; die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe.
Syn. : ↑ "Ankläger", ↑ "Anklägerin".