Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Schwur
Schwur [ʃvu:ɐ̯], der; -[e]s, Schwüre ['ʃvy:rə]:a) [feierliches] Versprechen:
ein feierlicher, heiliger Schwur; einen Schwur halten, brechen.
Syn. : "Gelöbnis", "Gelübde" (geh. ), "Versicherung".
Zus. : Liebesschwur, Racheschwur, Treueschwur.
b) feierliche Beteuerung der Wahrheit einer Aussage (vor einer Behörde o. Ä. ):
die Hand zum Schwur erheben; den Schwur auf die Verfassung leisten.
Syn. : "Eid", eidesstattliche Versicherung.
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